Kündigungsschreiben sind einseitige Willenserklärungen und diese müssen in der Regel schriftlich erfolgen. Dies gilt natürlich auch für die Autoversicherung. Wer den Vertrag mit seinem KFZ-Versicherer kündigen möchte, muss dies schriftlich machen. Dabei ist es dem Versicherungsnehmer überlassen, ob er die Kündigung per Fax oder per Brief verschickt, beide Übermittlungsarten werden akzeptiert.
Mindestinhalte eines Kündigungsschreibens
Soll die Autoversicherung gekündigt werden, müssen einige Mindestinhalte berücksichtigt werden. Die Kündigung muss den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers enthalten, außerdem muss die Vertragsnummer und optional auch das Kennzeichen des Fahrzeugs vermerkt werden. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben werden, bei fehlender Unterschrift wird die Kündigung in der Regel nicht akzeptiert. Das Datum, zu dem der Vertrag gekündigt werden soll, muss nicht erwähnt werden, es bietet sich aber an. In der Regel ist die Hauptfälligkeit und der Ablauf des Vertrags jeweils der 01.01. eines Jahres. Andere Regeln gelten für einen Tarifwechsel bei neuem Auto.
Wann kann die Autoversicherung gekündigt werden?
Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag aus verschiedenen Anlässen kündigen. Eine normale Kündigung kann zum Ablauf des Vertrags erfolgen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Vertragsende beim Versicherer eingegangen sein. Aufgrund der Regelungen des BGB bietet es sich an, die Kündigung nicht erst am Abend des letzten Tages vor Ende der Kündigungsfrist abzusenden, sondern schon einige Tage vorher.
Reguliert der Versicherer einen Schadenfall, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach der vollständigen Regulierung des Schadens kündigen. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich bei Beitragserhöhung zum Ablauf des Vertrags. Ergibt sich die Beitragsveränderung nicht nur durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag ebenfalls innerhalb von vier Wochen zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung kündigen. In der Praxis kommt dieser Fall nicht mehr so häufig vor, da die meisten Gesellschaften ihre Beitragsrechnungen rechtzeitig verschicken und die Zeitspanne des Sonderkündigungsrechts noch in die normale Kündigungsfrist fällt, siehe auch den Artikel der Rheinischen Post: Tipps zum Wechsel der Autoversicherung.
Worauf sollte bei der Kündigung zusätzlich geachtet werden?
Wer seine Autoversicherung kündigen möchte, sollte den Versand der Kündigung nachweisen können. Wenn die Kündigung zum Versicherer gefaxt wird, sollte die Sendebestätigung mit dem „OK“-Vermerk unbedingt aufbewahrt werden. Bestreitet die Versicherungsgesellschaft den Eingang des Kündigungsschreibens, lässt sich mit dem Sendebeleg ein Nachweis führen. Bei Schreiben, die mit der Post verschickt werden, sollte als Versandart immer das Einschreiben mit Rückschein gewählt werden. Hier muss der Versicherer bestätigen, dass das Kündigungsschreiben eingegangen ist. Beide Verfahren bieten zwar noch keine vollständige Sicherheit, wenn der Versicherer es wirklich darauf ankommen lässt, in der Regel sind diese Nachweise aber völlig ausreichend und werden auch problemlos von der Gesellschaft akzeptiert.
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